KONFORMITÄTSERKLÄRUNG gemäß Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
I. Gegenstand der Erklärung
Diese Konformitätserklärung bezieht sich auf sämtliche Transportverpackungen, die von der Nykta GmbH beim Direktvertrieb kundenindividuell konfigurierter Personal Computer (Built-to-Order) an Endkunden über den eigenen Webshop eingesetzt werden. Die Verpackungen dienen ausschließlich dem Schutz empfindlicher, hochwertiger elektronischer Geräte während des Versandwegs und sind als Transportverpackungen im Sinne von Art. 3 Nr. 2 PPWR einzustufen.
II. Beschreibung der eingesetzten Verpackungskomponenten
Komponente 1 – Innenverpackung (Gehäuse-Originalkarton)
Der fertig konfigurierten PC-Einheit liegt die Originalverpackung des jeweiligen PC-Gehäuseherstellers bei. Diese besteht aus einem Wellpapp-Außenkarton, Polsterelementen aus expandiertem Polyethylen (EPE) oder expandiertem Polystyrol (EPS) sowie einer Schutzfolie um das Gehäuse. Für diese Verpackung liegt eine Konformitätserklärung des jeweiligen Gehäuseherstellers vor, auf die hiermit verwiesen wird. Die Originalverpackung wird nicht modifiziert.
Komponente 2 – Zweikomponenten-Schaumkissen (Innenpolsterung)
Zur Sicherung der im Gehäuse verbauten Komponenten (Mainboard, Laufwerke, Kühlsystem) gegen Erschütterungen und Stöße während des Transports werden Zweikomponenten-Polyurethan-Schaumkissen (PU-Schaum, Reaktionsschaumverfahren, vergleichbar Sealed Air Instapak oder gleichwertig) eingesetzt. Die Kissen werden individuell an die Innengeometrie des jeweiligen Gehäuses angepasst und bilden so eine formschlüssige Schutzummantelung.
Material: Polyurethan (PU), zweikomponentig, auf Basis von Polyol und Isocyanat
Lieferant: Sealed Air Instapak (Artikel-Nr. 0188/IQRT-20) oder gleichwertig
Rezyklatanteil: 0%
Komponente 3 – Umkarton (Außenverpackung)
Als Außenverpackung wird ein Wellpapp-Karton eingesetzt. Die Größe des Umkartons wird abhängig von den Abmessungen des Gehäuse-Originalkartons aus einem definierten Größensortiment ausgewählt, um übermäßigen Leerraum zu minimieren. Der Karton besteht aus Wellpappe auf Basis von Frisch- und Altpapierfasern. Der Anteil an Altpapierfasern beträgt ca. 90%.
Komponente 4 – Luftpolsterfolie
Zwischen Originalkarton und Umkarton werden 1–2 Lagen Luftpolsterfolie (Bubble Wrap) eingesetzt, um Restspiel im Umkarton aufzufüllen und zusätzlichen Stoßschutz zu gewährleisten. Die verwendete Luftpolsterfolie basiert zu 0% auf Recyclingmaterial. Die Umstellung auf Folien mit einem Rezyklat-Anteil von 50% wird gemeinsam mit dem Lieferanten vorbereitet.
Material: Polyethylen (PE)
Lieferant: Storopack AIRmove² bubble-film M (Artikel-Nr: 532325)
Komponente 5 – Zuschnitt-Polsterblöcke (Komponentensicherung)
Zur punktuellen, hochwirksamen mechanischen Fixierung besonders schwerer und empfindlicher Komponenten im Gehäuseinnenraum (primär zur Sicherung der Grafikkarte und teils des CPU-Kühlers) werden individuell auf das jeweilige PC-System zugeschnittene Blöcke aus expandiertem Polyethylen eingesetzt. Diese Lösung stellt eine ressourceneffiziente und umweltfreundliche Alternative zur vollständigen Ausschäumung mittels PU-Schaum dar.
Material: Expandiertes Polyethylen (EPE)
Lieferant: Inländischer Fachlieferant / Werkszuschnitt
Rezyklatanteil: 30%
Klarstellung zur ressourceneffizienten Zweitnutzung (Abfallvermeidung): Die Nykta GmbH betreibt kein formelles, geschlossenes Wiederverwendungssystem (Re-use System) im Sinne von Art. 3 Nr. 24 PPWR, welches logistische Rücklaufkreisläufe voraussetzen würde. Im Rahmen der operativen Abfallvermeidung (gemäß der Abfallhierarchie der Richtlinie 2008/98/EG) praktiziert das Unternehmen jedoch eine ressourceneffiziente Zweitnutzung von intakten Transportverpackungen und Hilfsmitteln (z. B. Wellpappkartons, EPE-Schäume, Luftpolstermaterialien), die aus dem B2B-Wareneingang von Vorlieferanten stammen. Diese Materialien werden vor einer erneuten Verwendung im B2C-Versand einer strengen internen Qualitäts- und Stabilitätsprüfung unterzogen. Es wird sichergestellt, dass sie die vollen Schutz- und Sicherheitsanforderungen für den Gefahrgut- bzw. Elektroniktransport erfüllen und keine irreführenden Alt-Kennzeichnungen aufweisen. Diese Praxis dient der unmittelbaren Schonung von Primärressourcen und der Reduzierung des Verpackungsabfallaufkommens am Entstehungsort.
III. Konformitätsbewertungsverfahren
Die Nykta GmbH hat das folgende interne Bewertungsverfahren durchgeführt:
3.1 Notwendigkeit und Minimierung (Art. 9 PPWR)
Die Verpackungskonfiguration wurde anhand der Produkteigenschaften (Gewicht, Schwerpunktlage, Erschütterungsempfindlichkeit verbauter Komponenten) bewertet. Es wurde festgestellt, dass eine mehrstufige Verpackung technisch erforderlich ist. Die Anforderungen des gewählten Versanddienstleisters an die Versandverpackung wurden berücksichtigt. Die Wandstärken der Kartons, die Schaumstoffmenge und die Anzahl der Luftpolsterfolienlagen wurden auf das technisch notwendige Mindestmaß reduziert.
Durch den gezielten, kombinierten Einsatz von maßgeschneiderten EPE-Polsterblöcken (Komponente 5) für schwere Einbauten wie Grafikkarten und CPU-Kühler konnte das Volumen des verwendeten PU-Reaktionsschaums (Komponente 2) bereits auf das absolute Minimum reduziert werden. Der verbleibende Einsatz des Zweikomponenten-Schaumkissens ist jedoch als technisch alternativlose Hochleistungskomponente zwingend erforderlich. Aufgrund der kundenindividuellen Built-to-Order-Konfigurationen der Personal Computer variieren die inneren Freiräume und Gewichtsverteilungen bei jedem System. Nur das expandierende Reaktionsschaumverfahren garantiert eine lückenlose, formschlüssige Fixierung der hochempfindlichen, steckbaren Elektronikbauteile (wie RAM-Riegel und PCIe-Erweiterungskarten). Der Verzicht auf diese Komponente würde zu einer unverhältnismäßig hohen Transportschadensquote führen. Der damit verbundene Anfall von irreparabelem Elektroschrott (WEEE) stünde im direkten Widerspruch zu den übergeordneten Ressourceneffizienz- und Umweltschutzzielen der Union. Der Schutz des Packgutes zur Vermeidung von Totalverlusten besitzt hier aus ökologischer Gesamtsicht rechtlichen und technischen Vorrang.
3.2 Rezyklierbarkeit (Art. 7 und Anhang II PPWR)
| Komponente | Material | Bewertung |
|---|---|---|
| Umkarton | Wellpappe | Recyclingfähig, etablierter Wertstoffkreislauf (Papier/Pappe) |
| Originalkarton | Wellpappe | Recyclingfähig, etablierter Wertstoffkreislauf (Papier/Pappe), Nachweis durch Hersteller-KE vorhanden |
| EPE/EPS-Polster (Gehäuse) | Polyethylen / Polystyrol | Technisch recyclingfähig; Nachweis durch Hersteller-KE vorhanden |
| Schutzfolie (Gehäuse) | PE/PP (herstellerseitig) | Recyclingfähig über PE/PP-Folien-Wertstoffkreislauf |
| PU-Schaumkissen | Polyurethan | Recyclingfähigkeit technisch eingeschränkt |
| Luftpolsterfolie | Polyethylen (PE) | Recyclingfähig über PE-Folien-Wertstoffkreislauf |
| EPE-Polsterblöcke (Zuschnitt) | Expandiertes Polyethylen (EPE) | Recyclingfähig über stoffliche PE-Wertstoffströme |
3.3 Rezyklatanteil (Art. 7 PPWR)
Für Wellpappe-Kartons ist der Einsatz von Recyclingfasern branchenüblich und beträgt laut Lieferant ca. 90%. Die neu eingeführten EPE-Zuschnitt-Polsterblöcke verfügen über einen verifizierten Rezyklatanteil von 30%. Bei PU-Schaumkissen und Luftpolsterfolie beträgt der Rezyklat-Anteil derzeit 0%.
3.4 Schadstoffe und gefährliche Stoffe (Art. 5 PPWR)
Es werden keine Verpackungen eingesetzt, die wissentlich Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom VI) über den zulässigen Grenzwerten oder sonstige nach PPWR beschränkte Stoffe enthalten. Für PU-Schaum gilt: Die eingesetzten Komponenten (Polyol, Isocyanat) unterliegen im ausgehärteten Zustand keiner Einstufung als gefährlicher Stoff gemäß CLP-Verordnung; eine Bestätigung durch den Lieferanten liegt vor. Auch für die verwendeten EPE-Schäume liegen unbedenkliche Lieferantenbescheinigungen vor.
3.5 Kennzeichnung (Art. 11 PPWR)
Die Umsetzung der Kennzeichnungspflichten gemäß Art. 11 PPWR (Material-Kennzeichnung, QR-Code) wird im Rahmen der Übergangsfrist geprüft und bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Termin umgesetzt.
IV. Verweis auf technische Unterlagen
Folgende Dokumente sind dieser Erklärung zugeordnet und im internen Qualitätsmanagementsystem abgelegt:
- Konformitätserklärung(en) der PC-Gehäusehersteller (Anlage 1)
- Lieferantennachweis PU-Schaumkissen – Materialspezifikation, Recycling, Rezyklatanteil (Anlage 2)
- Lieferantennachweis Luftpolsterfolie – Recycling, Rezyklatanteil (Anlage 3)
- Interne Verpackungsbewertung / Technische Begründung der Verpackungskonfiguration (Anlage 4)
- Lieferantennachweis EPE-Zuschnitt-Polsterblöcke – Materialspezifikation, Rezyklatanteil von 30% (Anlage 5)
V. Verantwortliche Person
Diese Erklärung wird ausgestellt von und liegt in der Verantwortung von:
Philip Pfab, Geschäftsführer
Nykta GmbH, Miesbacher Str. 34b, 83620 Feldkirchen-Westerham
Email: info@nykta-pc.eu
Tel: +49 (0) 806339408-0
VI. Erklärung
Wir, die Nykta GmbH, erklären in alleiniger Verantwortung, dass die oben beschriebenen Verpackungen nach unserem Kenntnisstand und auf Basis des durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahrens den anwendbaren Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) entsprechen, soweit diese zum Zeitpunkt der Ausstellung in Kraft und anwendbar sind. Für Komponenten, bei denen Lieferantennachweise noch ausstehen, verpflichten wir uns, diese zeitnah einzuholen und die Erklärung entsprechend zu aktualisieren.
Feldkirchen-Westerham, 1. Juli 2026
Philip Pfab, Geschäftsführer